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Therapieangebot

Kosten für die Psychotherapie

Je nach Art Ihrer Versicherung werden die Kosten entweder von der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe getragen.

GESETZLICH VERSICHERTE

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

PRIVATVERSICHERTE 

Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie meist problemlos. Dabei richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In welcher Höhe und welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Ich bitte Sie, sich bereits vor dem ersten Gespräch bei ihrem Versicherungsträger zu erkundigen, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. 

Dabei sind folgende Informationen zu erfragen:

  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
  • Welche Behandler werden anerkannt?
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  • Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Gibt es festgelegte Maximalstundenzahlen für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlungen?
  • Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? 

BEIHILFE

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

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